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Fischereischein
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes sowie von den meisten Kundenzentren (Einwohnerdienststellen) der Bezirksämter. 2002 gab es 1,47 Mio. Fischereischeininhaber in Deutschland.
Falls man nicht Eigentümer eines Fischereirechtes ist, ist eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln oder zum Fischen der sogenannte Gewässerschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu fischen, das vom Inhaber des Fischereirechtes für dieses Gewässer ausgestellt wird.
In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins zum Angeln nicht notwendig. Zeitlich befristete Angellizenzen werden dort in der Regel ohne vorherige Prüfung bei Gemeindeverwaltungen, Postämtern oder in Tabakgeschäften verkauft. In Dänemark kann man ihn seit Oktober 2011 per Handy kaufen (www.m.fisketegn.dk); via GPS kann man zudem sehen, ob man in einer erlaubten Zone angelt.
Als Zugeständnis an den Tourismus haben einzelne Bundesländer (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein) Touristenfischereischeine eingeführt, die Angeln auch ohne Fischereischein mit bestimmten Einschränkungen ermöglichen. So können beispielsweise - auch von Einheimischen - zeitlich begrenzte Touristenfischereischeine gegen eine Gebühr erworben werden bzw. das Angeln ist auf Friedfische beschränkt. Kritik des Bundesverbraucherministeriums und der Verbände an diesem Vorgehen blieb bislang ohne Folgen, obwohl nun Fische, und damit Wirbeltiere, auch von Personen ohne nachgewiesene Sachkunde getötet werden dürfen. Der Landesanglerverband gab dennoch bereits vor der Einführung des Scheins im Sommer 2005 bekannt, auf eine Klage gegen die Neuregelung verzichten zu wollen.
Weiterhin gibt es an den Grenzgewässern zu Luxemburg (Mosel, Sauer, Our) die Möglichkeit, ohne Ablegen einer Fischerprüfung zu angeln. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Sachsen gibt es ferner Ausnahmeregelungen für das Angeln an bewirtschafteten Anlagen, welche ein Angeln ohne Fischereischein ebenso ermöglichen.
Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde. In den freien (nicht verpachteten) Gewässern Niedersachsens (Küste und Seeschifffahrtsstraßen wie die Elbe bis Hamburg) kann somit jeder scheinfrei angeln. Bei verpachteten Gewässern muss lediglich ein Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer nachgewiesen werden.
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